Moorfest 2023 – vom 08. bis 10. September
Allgemeine Hinweise:
Der Aufbauplatz ist im Ursprungszustand (incl. Müllbeseitigung !) zu verlassen.
Die Anmeldung muss bis zum 30. Juni 2023 eingegangen sein. Spätere Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Ein genereller Anspruch auf einen (bestimmten) Standplatz besteht nicht.
Eine allgemeine Veranstalter Haftpflichtversicherung ist vom Veranstalter abgeschlossen worden, notwendige allgemeine Genehmigungen (Gema, Gemeinde, Polizei usw.) liegen vor bzw. werden beantragt.
Die Sammel-Anzeige für die nicht gewerblichen (Vereine und Organisationen) Gaststättenbetriebe nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes erfolgt durch den Ortsrat Altwarmbüchen in Funktion der Ortsbürgermeisterin Sabine Wirth, um den Ausschank bzw. die Ausgabe von Speisen, sowie alkoholischer und nicht alkoholischer Getränken zu ermöglichen. Daher geben Sie bitte unbedingt an, ob Sie beabsichtigen, Speisen und/oder Getränke auszugeben! Sie müssen dann namentlich genannt werden.
Die Standeinteilung erfolgt zeitnah zum Veranstaltungstag und ist an mehreren Stellen (ab ca. 10 Uhr) ausgehängt. Eine Vorabinformation erfolgt in der Regel nicht.
Ansprechpartner am Veranstaltungstag sind Frau Ortsbürgermeisterin Sabine Wirth und/oder Herr Marc Wiezoreck. Das Organisationsteam ist ab ca. 10.00 Uhr persönlich erreichbar.
Änderungen, insbesondere Absagen, sind unverzüglich mitzuteilen.